Zukunft der AHV: Bundesrat steckt Kopf in den Sand


    Kolumne


    Bild: zVg

    Die AHV rasselt unweigerlich in ein grosses finanzielles Minus, das bestreitet niemand. Bereits 2026 rutscht die AHV ins Defizit. 2030 werden pro Jahr 1.9 Milliarden Franken fehlen.

    Doch der Bundesrat verweigert sich weiterhin der einfachen Realität, dass wir um längeres Arbeiten nicht umhin kommen, da wir immer älter werden. Stattdessen setzt er mutlos seine Strategie fort, einfach noch mehr Geld in das entstehende Finanzloch zu stopfen. Geld, dass er den Bürgern und Unternehmen zuvor aus den Händen reissen muss.

    Mit anderen Worten: Die Landesregierung betreibt weiter mutlose Symptombehandlung statt echte Ursachenbekämpfung. So kann man die Leitlinien zur AHV-Reform 2030 charakterisieren, die der Bundesrat Ende November 2025 präsentierte.

    Er beschränkt sich darin, Anreize für eine Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus zu setzen, einen höheren Freibetrag für AHV-Beiträge nach 65 zu fixieren und das Mindestalter für Frühpensionierungen auf 63 festzulegen. Hingegen lehnt es der Bundesrat ab, das Referenzalter zu erhöhen. Auf der Einnahmeseite belasten die Massnahmen einseitig die Leistungsträger.

    Das geht primär zulasten der Unternehmen, die sowieso schon mit hohen Kosten am Standort Schweiz zu kämpfen haben: Die bundesrätlichen Vorschläge, die AHV-Beitragssätze für Selbstständigerwerbende zu erhöhen und die AHV-Pflicht für Krankentaggelder einzuführen, führt in den Unternehmen zu höheren Lohnnebenkosten. Auch die geplante AHV-Pflicht auf Dividenden, wenn diese eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, betrifft vor allem KMU und Familienunternehmen. Diese Massnahmen belasten einseitig die Leistungsträger, bestrafen das Unternehmertum und untergraben die Kapitalbildung in den Firmen. Kapital, das für Investitionen in Arbeitsplätze fehlen wird.

    Letztlich sind die vom Bundesrat präsentierten Leitlinien eine reine Verzögerungstaktik. Sie gehen einseitig zulasten der Unternehmen und verkennen die demografischen Realitäten. Die Zeche werden die kommenden Generationen bezahlen.
    Swissmem lehnt die Leitlinien zur AHV-Reform 2030 deshalb ab und fordert strukturelle Reformen. Nur diese sind geeignet, das künftige Finanzierungsloch der AHV zu schliessen.

    Generationengerechte
    Strukturreform statt halbherziger Massnahmen
    Klar ist: Die AHV-Ausgaben müssen stabilisiert werden. Swissmem fordert deshalb eine echte Strukturreform. Insbesondere das Referenzalter muss erhöht und dynamisiert werden – so wie es in einigen europäischen Ländern bereits umgesetzt wurde. Das ist die einzige Massnahme, welche das künftige Finanzierungsloch schliessen kann. Zudem muss zwingend die AHV-Schuldenbremse im Gesetz verankert werden. Nur diese vermag die AHV nachhaltig zu stabilisieren, ohne die Leistungsträger ständig neu zu belasten.

    Immerhin hat der Bundesrat in seinen Leitlinien Vorschläge gemacht, um Anreize für eine Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus zu setzen. Zudem soll das AHV-Höchstalter wegfallen. Beides ist sinnvoll, um Fachkräfte im Arbeitsprozess zu halten, löst das demografisch verursachte Finanzierungsproblem jedoch nicht.

    Fazit: Der Bundesrat muss seine Leitlinien zur AHV-Reform 2030 grundlegend überarbeiten. Die AHV-Sanierung darf nicht zu einer einseitigen Mehrbelastung der Arbeitgeber und des Mittelstands führen. Es braucht den Mut zu generationengerechten Strukturkorrekturen. Der Bundesrat darf sich nicht damit herausreden, dass solche echten Massnahmen unpopulär sind. Sondern er muss der Bevölkerung endlich erklären, warum es sie zwingend braucht.


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    Zur Person:
    Stefan Brupbacher, promovierter Jurist, war Generalsekretär des WBF sowie der FDP Schweiz und sammelte Erfahrungen in verschiedenen Führungspositionen. Seit 2019 ist er Direktor von Swissmem und Vorstandsmitglied von Orgalim, dem europäischen Dachverband der Technologie-Industrien.

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